Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 260 Abs 1 BGB, § 1379 Abs 1 S 1 BGB
Zugewinnausgleich: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung über das Vermögen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die gegenseitigen Auskünfte im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 260; BGB § 1379
Anforderungen an die gegenseitigen Auskünfte im Rahmen des Zugewinnausgleichs - rechtsportal.de
BGB § 260 ; BGB § 1379
Anforderungen an die gegenseitigen Auskünfte im Rahmen des Zugewinnausgleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung hinsichtlich des Zugewinnausgleichs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung hinsichtlich des Zugewinnausgleichs
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 21.02.2014 - 201 F 55/13
- OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
- AG Koblenz, 15.04.2016 - 201 F 55/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83
Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene (Trennungs- sowie für die Berechnung von End- und des Anfangsvermögens maßgeblicher Zeitpunkt), geordnete und für den Auskunftsberechtigten nachprüfbare Zusammenstellung der dem Zugewinnausgleich unterliegenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Auskunftspflichtigen, die dem Berechtigten als Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs dienen kann (vgl. BGH FamRZ 1984, 144). - BGH, 24.07.2002 - XII ZB 31/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
Zu diesem Zweck muss der Auskunftsverpflichtete die zu seinem Vermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren in dem Vermögensverzeichnis stichtagsbezogen angeben, wobei sich Umfang und Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten (vgl. BGH FamRZ 2003, 597). - BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
Dies ist insbesondere in der Regel dann der Fall, wenn ein Auskunftspflichtiger ein bereits vorgelegtes Verzeichnis nachträglich in einzelnen Punkten ergänzt (vgl. BGN NJW 1962, 245 und BGH BB 1962, 816). - BGH, 17.05.1962 - VII ZR 224/60
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
Dies ist insbesondere in der Regel dann der Fall, wenn ein Auskunftspflichtiger ein bereits vorgelegtes Verzeichnis nachträglich in einzelnen Punkten ergänzt (vgl. BGN NJW 1962, 245 und BGH BB 1962, 816).